Accessibility
Accessibility for us means designing our vehicles, stops and guidance systems in such a way that they are easily accessible for all passengers.
We think of people with walking aids, wheelchairs or e-scooters, parents with baby carriages, as well as blind and visually impaired people and the walking-impaired.
The stops in the city of Jena are low-floor accessible, and selected stops are equipped with a guidance system for the blind. Many stops have optical information systems, which in turn are equipped with a read-aloud function. There are also so-called double stops, where two vehicles can stop at the same time. The vehicle in the second position leaves the stop without stopping again.Exception: For blind and visually impaired people as well as people with limited mobility who make their wish to board clear, the vehicle stops again in the front stop area.
Some of the stops in the Saale-Holzland district are low-floor accessible and equipped with a guidance system for the blind.All vehicles are barrier-free low-floor vehicles and are marked outside with the line number and destination. If several lines run different routes at one stop, the line number and destination are also announced via external announcements. There is a visual and acoustic announcement of the next stop in all vehicles. In addition, all vehicles have special blue buttons, which allow longer boarding and alighting times for passengers. Our latest-generation trams also use light signals to indicate which doors will open at the next stop.
In the ¨overview you will find everything you need to know about accessibility.
Die Mitnahme von Rollstühlen unterscheidet sich je nach Fahrzeug:
Straßenbahn Lichtbahn ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. |
Straßenbahn GT6M und Tramino ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. | Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. |
Für die Mitnahme in den Fahrzeugen ist es zwingend notwendig, dass der E-Scooter durch ein Piktogramm gekennzeichnet und somit für die Mitnahme zugelassen ist. Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen. Diese unterscheidet sich je nach Fahrzeug:
Straßenbahn Lichtbahn ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. E-Scooter-Fahrer haben vorwärts in die Bahn einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung auf dem Rollstuhlplatz vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt ebenfalls vorwärts. Wenn Ihr E-Scooter ein blaues Hersteller-Piktogramm hat, können Sie auf Ihrem E-Scooter während der Fahrt sitzen bleiben (Mobilitätstraining empfohlen). Wenn Ihr E-Scooter eine grüne Plakette des JNV hat, müssen Sie während der Fahrt absteigen (Mobilitätstraining verpflichtend). |
Straßenbahn GT6M und Tramino ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. E-Scooter-Fahrer haben vorwärts in die Bahn einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung auf dem Rollstuhlplatz vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt rückwärts. Ihr E-Scooter muss mit einer grünen Plakette des JNV gekennzeichnet sein (Mobilitätstraining verpflichtend). Sie dürfen während der Fahrt nicht auf dem E-Scooter sitzen bleiben. Bitte nutzen Sie den mit Piktogramm gekennzeichneten Sitzplatz. | Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. E-Scooter-Fahrer haben rückwärts in den Bus einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt vorwärts. Ihr E-Scooter muss mit einem blauen Hersteller-Piktogramm gekennzeichnet sein. Sie können auf Ihrem E-Scooter während der Fahrt sitzen bleiben (Mobilitätstraining empfohlen). |
Wir empfehlen, das Fahrzeug vorwärts zu betreten und rückwärts zu verlassen, um mit dem Rollator nicht zwischen Fahrzeug und Steigkante zu geraten.
Busse:
Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Ein- und Aussteigen und nutzen Sie den Klappsitz im Rollstuhlbereich. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.
Straßenbahnen:
Bitte nutzen Sie nicht die erste und die letzte Tür zum Ein- und Aussteigen und halten Sie den Rollstuhlbereich frei. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die mit einem Kinderwagen-Symbol gekennzeichneten Türen zum Einsteigen.
Wir bieten allen mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit, an einem Mobilitätstraining auf unserem Betriebshof in Burgau teilzunehmen. Rollstuhl- und Rollator-Nutzern sowie Nutzern von E-Scootern mit blauem Hersteller-Piktogramm empfehlen wir die Teilnahme, um unsere Fahrzeuge kennenzulernen und Sicherheit für unterwegs zu bekommen.
Für die Mitnahme von E-Scootern in den Straßenbahnen des Typs GT6M und Tramino (Fahrzeugnummer ab 601 und 701) ist die Teilnahme zum Erwerb der grünen Plakette des JNV verpflichtend.
Mobilitätstrainings werden jeden ersten Donnerstag im Monat angeboten. Vereinbaren Sie Ihren Termin am VMT-Servicetelefon unter der Nummer
Schwerbehinderte dürfen den Öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich nutzen, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind. Der Ausweis und die gültige Wertmarke sind bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.
Eine genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis – kann frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Fahrgast selbst zahlen muss.
Ein Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung (Merkzeichen „B“) eingetragen ist, wird unentgeltlich befördert. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Assistenzhunde sind bei Vorlage eines Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft entsprechend der Assistenzhundeverordnung (AHundV) von der Maulkorbpflicht befreit und werden unentgeltlich befördert.
Contact person
City administration of Jena
Social Services Department
Municipal pension services (KVL)
Lutherplatz 3
07745 Jena
(You can obtain a disabled pass and token here.)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Schulgasse 15
07607 Eisenberg
Commissioner for People with Disabilities of the City of Jena
Am Anger 13
07743 Jena