Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet für uns, unsere Fahrzeuge, Haltestellen und Leitsysteme so zu gestalten, dass sie für alle Fahrgäste gut zugänglich sind. Dabei denken wir sowohl an Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhl oder E-Scooter, Eltern mit Kinderwagen als auch Blinde und Sehschwache sowie Gehörlose.
Alle Haltestellen im Stadtgebiet Jena und viele Haltestellen im Saale-Holzland-Kreis sind niederflurgerecht ausgebaut. Immer mehr Haltestellen sind zudem mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Viele Haltestellen verfügen über optische Informationssysteme, welche wiederum mit einer Vorlesefunktion ausgerüstet sind. Weiterhin gibt es sogenannte Doppelhaltestellen, hier können zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten. Das Fahrzeug an der zweiten Position verlässt die Haltestelle ohne erneuten Halt. Ausnahme: Für Blinde und Sehschwache sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die ihren Einstiegswunsch deutlich machen, hält das Fahrzeug im vorderen Haltestellenbereich erneut.
Alle Fahrzeuge im Stadtverkehr Jena sowie die meisten Regionalbusse sind barrierefreie Niederflurfahrzeuge und außen mit Linien-Nummer und Fahrtziel gekennzeichnet. In allen Fahrzeugen gibt es eine optische und akustische Ankündigung der nächsten Haltestelle. Zudem verfügen alle Fahrzeuge über blaue Sondertaster, welche bei Betätigen längere Ein- und Ausstiegszeiten ermöglichen. Unsere Straßenbahnen der neuesten Generation zeigen zudem durch Lichtsignale an, welche Türen beim nächsten Halt geöffnet werden. Fahren an einer Haltestelle mehrere Stadtlinien unterschiedliche Linienwege, werden über Außenansagen die Liniennummer und das Fahrtziel zusätzlich angesagt.
In der Übersicht finden Sie alles Wissenswerte rund um die Barrierefreiheit.
Die Mitnahme von Rollstühlen unterscheidet sich je nach Fahrzeug:
Straßenbahn Lichtbahn ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. |
Straßenbahn GT6M und Tramino ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. | Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. |
Für die Mitnahme in den Fahrzeugen ist es zwingend notwendig, dass der E-Scooter durch ein Piktogramm gekennzeichnet und somit für die Mitnahme zugelassen ist. Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen. Diese unterscheidet sich je nach Fahrzeug:
Straßenbahn Lichtbahn ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. E-Scooter-Fahrer haben vorwärts in die Bahn einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung auf dem Rollstuhlplatz vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt ebenfalls vorwärts. Wenn Ihr E-Scooter ein blaues Hersteller-Piktogramm hat, können Sie auf Ihrem E-Scooter während der Fahrt sitzen bleiben (Mobilitätstraining empfohlen). Wenn Ihr E-Scooter eine grüne Plakette des JNV hat, müssen Sie während der Fahrt absteigen (Mobilitätstraining verpflichtend). |
Straßenbahn GT6M und Tramino ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. E-Scooter-Fahrer haben vorwärts in die Bahn einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung auf dem Rollstuhlplatz vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt rückwärts. Ihr E-Scooter muss mit einer grünen Plakette des JNV gekennzeichnet sein (Mobilitätstraining verpflichtend). Sie dürfen während der Fahrt nicht auf dem E-Scooter sitzen bleiben. Bitte nutzen Sie den mit Piktogramm gekennzeichneten Sitzplatz. | Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. E-Scooter-Fahrer haben rückwärts in den Bus einzufahren und die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vorzunehmen. Das Ausfahren erfolgt vorwärts. Ihr E-Scooter muss mit einem blauen Hersteller-Piktogramm gekennzeichnet sein. Sie können auf Ihrem E-Scooter während der Fahrt sitzen bleiben (Mobilitätstraining empfohlen). |
Wir empfehlen, das Fahrzeug vorwärts zu betreten und rückwärts zu verlassen, um mit dem Rollator nicht zwischen Fahrzeug und Steigkante zu geraten.
Busse:
Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Ein- und Aussteigen und nutzen Sie den Klappsitz im Rollstuhlbereich. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.
Straßenbahnen:
Bitte nutzen Sie nicht die erste und die letzte Tür zum Ein- und Aussteigen und halten Sie den Rollstuhlbereich frei. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die mit einem Kinderwagen-Symbol gekennzeichneten Türen zum Einsteigen.
Wir bieten allen mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit, an einem Mobilitätstraining auf unserem Betriebshof in Burgau teilzunehmen. Rollstuhl- und Rollator-Nutzern sowie Nutzern von E-Scootern mit blauem Hersteller-Piktogramm empfehlen wir die Teilnahme, um unsere Fahrzeuge kennenzulernen und Sicherheit für unterwegs zu bekommen.
Für die Mitnahme von E-Scootern in den Straßenbahnen des Typs GT6M und Tramino (Fahrzeugnummer ab 601 und 701) ist die Teilnahme zum Erwerb der grünen Plakette des JNV verpflichtend.
Mobilitätstrainings werden jeden ersten Donnerstag im Monat angeboten. Vereinbaren Sie Ihren Termin am VMT-Servicetelefon unter der Nummer
Schwerbehinderte dürfen den Öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich nutzen, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind. Der Ausweis und die gültige Wertmarke sind bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.
Eine genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis – kann frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Fahrgast selbst zahlen muss.
Ein Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung (Merkzeichen „B“) eingetragen ist, wird unentgeltlich befördert. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Assistenzhunde sind bei Vorlage eines Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft entsprechend der Assistenzhundeverordnung (AHundV) von der Maulkorbpflicht befreit und werden unentgeltlich befördert.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Soziales
Kommunale Versorgungsleistungen (KVL)
Lutherplatz 3
07745 Jena
(Schwerbehindertenausweis und Wertmarke erhalten Sie hier.)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Schulgasse 15
07607 Eisenberg
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena
Am Anger 13
07743 Jena