In Unternehmen lassen sich Energiekosten oft in erheblichem Umfang einsparen. Das bietet die Möglichkeit, die Unternehmensrendite zu verbessern und entlastet gleichzeitig die Umwelt.
Eine sinnvolle Methode zum systematischen Erlangen ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage ist die Durchführung eines Energieaudits. Dabei werden Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermittelt, quantifiziert und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme unter anderem die Durchführung von Energieaudits für
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von max. 500.000 kWh
• Kommunen
• freiberuflich Tätige
• gemeinnützige Organisationen
Die geförderten Energieaudits müssen dabei den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Höhe der Förderung
• Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro
• Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro