Alles rund um Ihren Erdgasvertrag

Egal ob Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB), Anmeldung zur Grundversorgung, SEPA-Lastschriftmandat oder Datenschutz – hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare, Vertragsdetails und Informationen zu Ihrem Gasvertrag.



Vertragsbestandteile

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil Ihres Erdgasvertrages.
 

für Verträge, die in Papierform oder in unserem Servicecenter abgeschlossen werden

download  AGB Erdgas bei Vertragsabschluss ab 01. November 2024

download  AGB Erdgas bei Vertragsabschluss bis 31. Oktober 2024

download  AGB Erdgas bei Vertragsabschluss bis 31. März 2024

download  AGB Erdgas bei Vertragsabschluss bis 31. Dezember 2023
 

für Verträge, die digital oder in unserem Preisrechner/Kundenportal abgeschlossen werden

download  AGB Erdgas online bei Vertragsabschluss ab 1. November 2024

download  AGB Erdgas online bei Vertragsabschluss bis 31. Oktober 2024

download  AGB Erdgas online bei Vertragsabschluss  bis 31. März 2024

download  AGB Erdgas online bei Vertragsabschluss bis 31. Dezember 2023
 

Sie haben Ihren Erdgasvertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen?
Für Sie gelten andere Allgemeine Vertragsbedingungen. Diese wurden zuletzt zum 1. Januar 2023 aktualisiert und Ihnen übermittelt.

download  AGB Erdgas gültig ab 1. Januar 2023

download  AGB Erdgas online gültig ab 1. Januar 2023

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist.

download  Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH zur Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).

download  Ergänzende Bedingungen

Im Nettoverbrauchspreis sind folgende verbrauchsabhängige Kosten enthalten:    
Preisbestandteile Erdgas
Stand
Wert
Erdgassteuer nach § 2 Stromsteuergesetz   0,550 Cent/kWh
CO2-Preis Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz 1.1.2024 0,816 Cent/kWh
Gasspeicherumlage 1.7.2024 0,250 Cent/kWh

Download Preisbestandteile Erdgas



Formulare und Zählerstand

Über unser Anmeldeformular können Sie sich für die Grundversorgung mit Strom bzw. Erdgas anmelden. Füllen Sie es direkt in Ihrem Browser aus oder speichern Sie es auf Ihren Rechner und drucken es aus. 

download  Download Anmeldeformular zur Grundversorgung

Danach senden Sie es uns per E-Mail oder Post zu. Während der Öffnungszeiten können Sie die Anmeldung auch gern in unseren Servicebüros abgeben. Für Fragen rund um Ihre Energie sind wir gern für Sie da.

So erreichen Sie uns>>>

Hier finden Sie unser Formular für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates. Sie können dieses Formular direkt in Ihrem Browser ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Das SEPA-Lastschriftmandat muss uns mit einer Originalunterschrift vorliegen.

download  Download SEPA-Lastschriftmandat

Ihr Vorteil: Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können wir die fälligen Beträge aus Ihren Lieferverträgen pünktlich und bequem von Ihrem Konto abbuchen.

Schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail oder per Post. Sie können das Formular aber auch in unseren Servicecenter abgeben.

Ihre Zählerstände können Sie über unser Kundenportal oder mit Hilfe dieses Formulars übermitteln. Die Daten finden Sie im Übergabeprotokoll. Bitte denken Sie an die fristgerechte Kündigung bei Umzug: 14 Tage zum Lieferende.

Sie können das Formular direkt in Ihrem Browser ausfüllen oder auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. 

download  Download Formular zur Zählerstandsmeldung

Schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail oder per Post. Sie können das Formular aber auch in unseren Servicecenter abgeben.

per Telefon: 03641 688-366
per E-Mail: kundenservice@​stadtwerke-jena.de
im Internet: zur online Übermittlung

Zur Meldung benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer.

Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Rechtzeitig vor der Ablesung informieren wir Sie über den genauen Termin. Am Tag der Ablesung sind unsere Außendienstmitarbeiter vormittags und nachmittags vor Ort und lesen die Zähler ab. 



Abrechnung und Zahlung

Hier finden Sie unser Formular für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates. Sie können dieses Formular direkt in Ihrem Browser ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Das SEPA-Lastschriftmandat muss uns mit einer Originalunterschrift vorliegen.

download  Download SEPA-Lastschriftmandat

Zur Abwendung der Versorgungsunterbrechung bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV bieten wir Ihnen den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung an.

download  Muster Abwendungsvereinbarung inkl. Ratenzahlungsvereinbarung

Sollten Sie finanzielle Sorgen und Ängste haben, die (Energie)-Kosten nicht mehr tragen zu können, besteht ggf. die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena oder über den Fachdienst Soziales der Stadt Jena zu beziehen.

download Kontakte jenarbeit Sozialamt

Hier finden Sie alle wichtigen Details zur Umsetzung der Gaspreisbremse.

Mehr dazu >



Umzug und Kündigung

Sie ziehen um oder wollen aus einem anderen Grund Ihren Stromvertrag mit uns kündigen? Das ist sehr schade. Wir haben Ihnen Informationen und einen einfachen Weg zur Kündigung zusammengestellt.

Bitte klicken Sie hier >>>



Informationen

Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt durch den Netzbetreiber alle drei Jahre (Stichtag 1. Juli, erstmals 2006) für die nächsten drei Kalenderjahre und wird bis 30. September des Jahres im Internet veröffentlicht. Über Einwände gegen die Feststellung des Grundversorgers entscheidet die zuständige Landesbehörde. Im Falle des Wechsels des Grundversorgers gelten die bestehenden Liefervereinbarungen zu den zum Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.

>> mehr Infos zur Grundversorgung

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederdrucknetz Gas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Solange der Kunde keinen Gasliefervertrag abgeschlossen hat, wird er für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

>> weitere Informationen und Preise

Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH

download  Datenschutzerklärung



Kontakt

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice per Post (Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, z.H. Kundenservice, Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena), telefonisch (03641 688-366) oder per E-Mail (kundenservice@​stadtwerke-jena.de).

Sollten wir bei einer Reklamation zu keiner gemeinsamen zufriedenstellenden Lösung kommen, finden Sie hier Verbraucherinformationen zur Streitbeilegung:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesweites Infotelefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 – 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@​bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@​schlichtungsstelle-energie.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Solardach, Batteriespeicher und Ladetechnik können Sie ein Schlichtungsverfahren bei dem Zentrum für Schlichtung e.V. als Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse:

Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 79579 40
Fax: 07851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@​​universalschlichtungsstelle.de

Online-Streitbeilegungs-Plattform

Verbraucher haben seit dem 15. Februar 2016 die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr