Informationen zur Strompreisbremse

Um die Belastung der Verbraucher durch die hohen Preise während der Energiekrise zu dämpfen, folgten auf die Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden vom
1. März bis 31. Dezember 2023
die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme

 

Sie waren ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen des staatlichen Entlastungspaketes und wurden aus den Mitteln des Bundes finanziert. 
Alle Informationen und Entscheidungen seitens der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Entlastungsmaßnahmen haben wir für unsere Kunden natürlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Verbräuche während der Dauer der Preisbremsen umgesetzt. 
 

Wir haben Ihnen hier übersichtlich die wichtigsten Informationen zur Strompreisbremse zusammengestellt.

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Fragen und Antworten
zum Thema finden Sie >> hier

Das Wichtigste in Kürze


 

Wie funktioniert die Preisbremse?

Mit der Strompreisbremse wurden 80 % Ihres Jahresverbrauchs* auf 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.

 



Sie galt ab 1. Januar 2023 und wurde ab 1. März 2023 rückwirkend angewendet.
 

* in der Regel die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers oder der Jahresverbrauch 2021 (z. B. bei Verwendung eines intelligenten Messsystems).

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Der Preisdeckel von 40 ct/kWh brutto galt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh.
 



Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh oder mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) gelten abweichende Regelungen. Mehr dazu >>


 

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wurde der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Jeder Kunde hat dazu ein Informationsschreiben erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Berechnen Sie Ihre Entlastung mit der Preisbremse

Der Strompreisbremsen-Rechner der Stadtwerke Energie ermittelt eine ungefähre Prognose für Ihren individuellen staatlichen Entlastungsbetrag. Dafür werden u. a. von Ihnen einzutragende Daten wie Vorjahresverbrauch und Vertragspreise herangezogen. Zusätzlich ermöglicht er eine einfache Abschätzung, welche finanziellen Entlastungen durch Energieeinsparungen möglich sind. Der endgültige Jahresbetrag ergibt sich schlussendlich aber aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten an Ihrer Entnahmestelle.

Wichtig!
Die errechneten Werte geben nur die voraussichtlich zu erwartende Entlastung wieder. Den endgültigen Entlastungsbetrag bekommen Sie direkt von Ihrem Energieversorger mitgeteilt.

Wie wirkt die Strompreisbremse genau?

Ausgangspunkt ist der beim Netzbetreiber vorliegende bisherige Jahresverbrauch. In bestimmten Fällen - wie zum Beispiel bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems - gilt der Verbrauch von 2021. 

Für 80 Prozent dieser Menge zahlt der Kunde den festgelegten Referenzpreis. Die restlichen 20 Prozent werden zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet. Der Ausgleich von Mehr- oder Minderverbrauch erfolgt dann über die Jahresverbrauchsrechnung.

Gut zu wissen: Eingesparte Mengen werden zum vereinbarten Vertragspreis erstattet.


 

Beispiel zur Berechnung des Entlastungsbetrages

für einen Haushalt mit 2.000 kWh Jahresverbrauch und einem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis von 60,51 ct/kWh brutto

Der berechnete Entlastungsbetrag wird gleichmäßig auf die Monate des Jahres aufgeteilt und vermindert den zu zahlenden Abschlagsbetrag.

Kommt es im Entlastungszeitraum zu einer Preisanpassung, erfolgt auch eine Neuberechnung des Entlastungsbetrags.

Welcher Preis wird bei einem zeitvariablen Tarif (Doppeltarif) zur Berechnung genutzt?

Bei zeitvariablen Tarifen wird für die Berechnung des Entlastungsbetrages ein durchschnittlicher Arbeitspreis herangezogen. Dieser berechnet sich über die zeitliche Dauer der Tarifstufen. Wenn beispielsweise von 22-6 Uhr ein günstiger Tarif (NT) gilt, so geht dieser mit 8 Stunden in den Durchschnittspreis ein, der teurere Tarif (HT) mit den restlichen Stunden. Egal, wie viel in diesen Zeiten verbraucht wird.

Im Rahmen der beschlossenen Änderung des Preisbremsengesetztes vom 26. Juli 2023 wird nun ab 1. August 2023 bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 auch ein zeitgewichteter Durchschnitt für den Referenzpreis zur Berechnung der Entlastung herangezogen. Es gelten  für die Zeiten im Schwachlast- oder Niedertarif (NT) = 28 ct/kWh und für die Zeiten im Hochtarif (HT) = 40 ct/kWh. Bei unserem Beispiel ergibt sich also ein anzusetzender Referenzwert von 36 ct (8/24 x 28 ct + 16/24 x 40 ct).


 

So wird der Entlastungsbetrag verrechnet


Beispiel für einen Haushalt mit 2.000 kWh Jahresverbrauch und einem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis von 60,51 ct/kWh sowie einem jährlichen Grundpreis von 131,76 € jeweils brutto.

bisheriger monatlicher Abschlag ohne Entlastung 111,83 € (2.000 kWh x 60,51 ct/kWh + 131,76 € Grundpreis im Jahr) / 12 Monate
monatliche Entlastung im Rahmen der Preisbremse 27,35 €  (60,51 ct/kWh - 40,00 ct/kWh) x 1.600 kWh / 12 Monate

 

 

Ist mit dem Kunden eine Abschlagszahlung vereinbart - normalerweise monatlich - wird der aktuelle Abschlag um den monatlichen Entlastungsbetrag reduziert. Für die Monate Januar und Februar erfolgt die Entlastung rückwirkend und wird im Abschlag März berücksichtigt.

Hinweis:
Sollte im Rahmen dieser rückwirkenden Verrechnung der Abschlagsbetrag für März unter 0 Euro sinken, so beträgt der Märzabschlag 0 Euro und der Differenzbetrag wird in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

help Wie funktioniert die Bremse, wenn ...

arrow_forward ... Sie bereits unser Kunde sind

Ihr Verbrauchspreis für Strom liegt über dem Preisdeckel von 40 Cent pro kWh:

Dann haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten. Darin informieren wir Sie über

  • Ihr Entlastungskontingent - also welche Menge Strom Sie zum gedeckelten Preis erhalten
  • Ihren Entlastungsbetrag für das Jahr bzw. die Monate
  • Ihre durch die Strompreisbremse reduzierten Abschlagsbeträge

Ein Berechnungsbeispiel für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh finden Sie hier auf unserer Informationsseite.


Ihr Verbrauchspreis für Strom liegt unter dem Preisdeckel von 40 Cent pro kWh:

Liegt Ihr Verbrauchspreis unterhalb des Referenzwertes der Preisbremse, zahlen Sie selbstverständlich weiterhin den vertraglich vereinbarten günstigeren Preis.

looks_one Sie haben sich für ein anderes jenaturStrom-Produkt entschieden?
Führen Sie den Produktwechsel am besten online über unser Kundenportal durch. Gern kümmert sich auch unser Kundenservice um Ihr Anliegen.

looks_two Auftrags- und Vertragsbestätigung
Nach Auftragserteilung erhalten Sie - je nach vereinbartem Lieferbeginn - eine Auftragsbestätigung und oder eine Vertragsbestätigung.
looks_3 Wichtig! Zählerstand melden
Bitte melden Sie uns Ihren Zählerstand am Tag vor der Belieferung im neuen Tarif. Den Lieferbeginn bekommen Sie in Ihrer Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung mitgeteilt. Übermitteln Sie uns den Zählerstand am besten online. Sie benötigen dafür Ihre Kunden- und Zählernummer.
Zählerstand melden

looks_4 Information zur Preisbremse und Entlastung
Im Rahmen der Preisbremse ergibt sich mit dem Produktwechsel eine Veränderung Ihrer Entlastung. Dazu informieren wir Sie in einem separaten Schreiben.

arrow_forward ein Versorgerwechsel geplant ist:

Wichtig zu wissen: Sie müssen sicherstellen, dass in diesem Fall der für Ihre Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zu Grunde gelegt werden kann. Dazu ist es notwendig, dass Sie Ihre Schlussrechnung einreichen, die folgende Informationen enthalten muss:

- die Höhe Ihres berechneten Entlastungskontingents
- die ermittelte Gesamtentlastung sowie bereits ausgezahlte Entlastungsbeträge

Bis zum Vorliegen dieser Informationen darf bei einem Versorgerwechsel die Preisbremse nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Es kann bis zu 6 Wochen dauern, bis Ihnen die Schlussrechnung mit den entsprechenden Inhalten vorliegt.

Neukunden der Stadtwerke Energie erhalten ein Informationsschreiben zu ihrer Entlastung, sobald sie uns die Schlussrechnung des Vorversorgers als Nachweis übermittelt haben.

 

 


 

 

forum Fragen und Antworten

Sie haben einen Anspruch auf den Strompreisdeckel von 40 Cent brutto je Kilowattstunde wenn:

  • Sie ein Privathaushalt oder ein kleines bzw. mittleres Unternehmen sind und
  • Sie bis zu 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen (bei einem Privathaushalt sind es durchschnittlich 2.000 kWh pro Jahr) und
  • Ihr Brutto-Verbrauchspreis über 40 Cent je Kilowattstunde liegt

Erstmalig werden Sie im März 2023 durch die Strompreisbremse entlastet. Dabei auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

In einem Schreiben haben wir Sie bereits über Ihre individuelle Entlastung und die dadurch reduzierten Abschlagsbeträge informiert.

Die Ermittlung des Jahresverbrauchs basiert auf einer anderen gesetzlichen Regelung als bei Gas und Wärme. So ist für die meisten Kunden mit Verbräuchen bis zu 30.000 kWh der aktuell vorliegende prognostizierte Jahresverbrauch des jeweiligen Netzbetreibers anzusetzen. Diesen erhalten Sie in Ihrem Informationsschreiben zu den Preisbremsen.

Warum weicht der für meine berechnete Entlastung zugrunde liegende Jahresverbrauch ab?

Das kann verschiedene Gründe haben. Den für Sie erfassten Verbrauch aktualisiert der jeweilige Netzbetreiber meistens im Rahmen der jährlichen Abrechnung, welche bei uns unterjährig für jeden Kunden zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt. Dabei kann es eben  systemseitig zu zeitlich verschobenen Datenübermittlungen zwischen Energieversorger und Netzbetreiber und somit auch zu abweichenden Zählerständen kommen. 

Der beim Netzbetreiber erfasste Verbrauch entspricht also häufig nicht dem Wert, der z. B. in Ihrer Rechnung ausgewiesen wird. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in der Abrechnung oft Zeiträume angesetzt werden, die nicht dem Verbrauch eines vollen Kalenderjahres - also von 365 Tagen - entsprechen.

Seit März 2023 wird der monatliche Abschlag automatisch um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Sie müssen nichts tun. Jeder Kunde hat dazu ein Informationsschreiben erhalten.

Sie möchten trotzdem Ihren Abschlag anpassen? Aufgrund des sehr hohen systemseitigen Aufwandes für die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Abschlagsänderung derzeit nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit der Umsetzung der Preisbremsen ist es erst einmal nicht notwendig, uns Ihren Zählerstand zu übermitteln. Für die Berechnung Ihres individuellen Entlastungsbetrages wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers oder in speziellen Fällen der Jahresverbrauch 2021 herangezogen.

Möchten Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mitteilen, können Sie das am besten online tun.

Ihre Jahresrechnung steht an? Meist werden Sie von Ihrem Netzbetreiber informiert, dass Ihr Zählerstand abgelesen wird oder Sie diesen zu einem festgelegten Tag melden sollen.

Sie wechseln Ihr jenaturStrom-Produkt? Um eine korrekte Abrechnung zwischen den beiden Tarifen vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Zählerstand am Tag vor der Belieferung im neuen Tarif mitteilen.

Wohnen Sie zur Miete und Ihr Stromverbrauch ist Bestandteil der Nebenkosten, dann erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters.

Sind mit Ihnen prozentuale Rabatte - wie z. B. der 3 % Rabatt auf die Stromrechnung - vereinbart, werden diese auch weiterhin gewährt.

Der entsprechende Rabatt wird dabei von Ihrem Verbrauchspreis abgezogen. Liegt der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde dann brutto noch immer über dem Deckel von 40 ct/kWh, greift die Preisbremse.

Ihre Entlastung berechnet sich dann wie folgt:
(vertraglich vereinbarter Verbrauchspreis abzgl. gewährter Rabatt - Referenzpreis) x 80% des Jahresverbrauchs = jährlicher Entlastungsbetrag

Hinweis: Bitte beachten Sie bei den Berechnungen brutto/netto-Regelungen.

Das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) gibt vor, dass immer der aktuell vorliegende Jahresverbrauch des Netzbetreibers anzusetzen ist. Mit Ihrer jährlichen Stromrechnung kommt es in den meisten Fällen zu einem veränderten Verbrauch. Dadurch ändert sich Ihr Entlastungskontingent (80 % Ihres Jahresverbrauchs) und damit auch der Entlastungsbetrag.

Nach Erhalt Ihrer Rechnung informieren wir Sie dann in einem separaten Schreiben zu den veränderten Werten.

Kommt es im Entlastungszeitraum zu einer Preisanpassung oder anderen vertraglichen Änderungen (z.B. neues Stromprodukt), erfolgt eine Neuberechnung Ihres Entlastungsbetrags. 

Nach Erhalt Ihres Preisanpassungsschreibens oder Vertragsbestätigung informieren wir Sie in einem separaten Schreiben zu der veränderten Entlastung.

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. 

Denn mit der Strompreisbremse erhalten Sie nur 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zum gedeckelten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde
 

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Im Video erklärt Ines Eckert (Leiterin Unternehmenskommunikation), wie die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme funktionieren.