Auch in der Ersatzversorgung sicher mit Strom versorgt
Wann greift die Ersatzversorgung?
Wenn Sie Strom aus dem Versorgungsnetz beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, erhalten Sie die Ersatzversorgung.
Das ist zum Beispiel
» bei Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten
» einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten
» wenn der Netzbetreiber Ihrem Lieferanten den Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag kündigt
» bei einem verzögerten Lieferantenwechsel
Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?
Der jeweilige Grundversorger ist auch für die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung zuständig. In den entsprechenden Fällen gewährleistet dieser, dass Sie sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden.
Grundversorger sind wir in Jena und Pößneck, weil wir dort die überwiegende Zahl an Haushalten zuverlässig und sicher mit Erdgas versorgen. Dass wir die Versorgung in diesen Gebieten für alle sicherstellen, regelt das Energiewirtschaftsgesetz im § 36.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung endet spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn.
Sollten Sie bis dahin keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie danach automatisch im Rahmen der Grundversorgung weiter mit Energie. Das geschieht automatisch, ohne dass Sie die Grundversorgung gesondert anmelden müssen.
Das bieten wir Ihnen in der Ersatzversorgung
Transparenter Strompreis
Staatliche Preisbestandteile und Netzentgelte sind 1:1 im Strompreis enthalten.
100% Ökostrom
Wir liefern Ihnen Strom aus regionaler und europäischer Wasserkraft.
Sicherheit
Unsere Kunden versorgen wir sicher und zuverlässig mit Energie.
Aktuelle Preise und Preisänderungen der letzten 6 Monate
Bitte beachten Sie, dass nach § 38 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anpassungen der Preise bei Änderung von kalkulatorischen Preisbestandteilen zum 1. und 15. eines Monats möglich sind.
Hinweis: Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 reduziert sich die EEG-Umlage von 3,723 auf 0,00 ct/kWh. Die Absenkung ist in den hier genannten Verbrauchspreisen berücksichtigt.
Wer ist ein Haushaltskunde?
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Wer ist ein Nicht-Haushaltskunde?
Nicht-Haushaltskunden sind nach § 3 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt.
Bitte beachten Sie: Die Ersatzversorgung endet spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn. Danach können wir Sie nur noch im Rahmen eines abgeschlossenen Strom-Liefervertrages versorgen.