Informationen zur aktuellen Situation am Gasmarkt
Die aktuelle politische Lage hat verstärkt Einfluss auf den ohnehin schon angespannten und unbeständigen Energiemarkt. Die Beschaffungskosten, die alle Energieversorger für Strom und Erdgas zahlen müssen, sind in den letzten Wochen nahezu explodiert.
Uns erreichen aktuell vermehrt Fragen zur Preisentwicklung, Versorgungssicherheit und zur aktuellen Lage an den Energiemärkten. Daher haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesen Themen zusammengefasst.
Gasspeicherumlage steigt
Die Gasspeicherumlage - erhoben als Ausgleich für entstehende Mehrkosten zur Einhaltung der Vorgaben für Speicherfüllstände - beträgt ab 1. Januar 2025 netto 0,299 ct/kWh.
Mehrwertsteuer wieder 19 %
Die auf 7 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer für Erdgas- und Wärmelieferungen endet zum 31. März 2024. Sie beträgt ab 1. April 2024 wieder 19 Prozent.
Notfallplan Gas
Hier sind wichtige Informationen zusammengetragen, um Ihre Fragen rund um Versorgungssicherheit mit Erdgas und zur Krisenvorsorge zu beantworten.
Fakten und Zahlen analytics
1.355 Mio. kWh
Im ersten Quartal 2023 wurden in Deutschland 1.355 Gigawattstunden Erdgas weniger verbraucht als im Vorjahreszeitraum. Das Entspricht einer Reduzierung von mehr als 12 Prozent.
Quelle: Bundesnetzagentur 6.4.2023
45 €/t
Für das Jahr 2024 wurde die Reduzierung des CO2-Preises wieder aufgehoben und der Wert auf 45 € je Tonne festgesetzt.
41 %
des Energiebedarfs privater Haushalte werden aus Erdgas gedeckt. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Jahresverbrauch von Wohnenergie bei gut 8.800 kWh pro Person. 41,2 % dieses Energiebedarfs wurden durch Erdgas gedeckt.
Quelle: Statistisches Bundesamt 7.2022
CO2-Preis für 2024 und 2025 erneut geändert
Die CO2-Bepreisung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und soll Anreize schaffen, auf erneuerbare Energien oder neue Technologien - z. B. Elektromobilität - umzusteigen und Energie zu sparen. Sie ist ein Preisbestandteil des Erdgaspreises und von jedem Kunden zu zahlen. Für 2023 wurde die geplante Erhöhung ausgesetzt und der Preis verharrte bei dem Wert von 2022. Die Höhe des CO2-Preises für die Jahre 2024 und 2025 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erneut geändert.
CO2-Preispfad nach BEHG seit 1. Januar 2024 (pro Tonne)
1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 | 25 Euro |
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 | 30 Euro |
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 |
30 Euro |
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 |
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1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 |
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1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 | 55-65 Euro (Preiskorridor) |
CO2-Preis je Kilowattstunde
im Jahr 2023 | 0,544 Cent |
im Jahr 2024 | 0,816 Cent |
im Jahr 2025 | 0,998 Cent |
CO2-Kosten werden jetzt zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt
Seit dem 1. Januar 2023 ist gesetzlich geregelt, dass die CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen und Wärmeverbräuche nicht mehr allein durch den Mieter zu tragen sind. Durch das Gesetz zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) wird seitdem geregelt, dass auch Vermieter einen Kostenanteil zu tragen haben. Das soll Mieter entlasten und gleichzeitig den Immobilieneigentümern einen Anreiz bieten, in die energetische Sanierung der Wohngebäude zu investieren. Wie hoch der Anteil des Vermieters ist, richtet sich deshalb auch nach dem energetischen Zustand des vermieteten Objektes.
Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2025 erhöht
Gasspeicherbetreiber müssen die im Rahmen der Energiekrise gesetzlich vorgegebenen Speicherfüllstände einhalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten sollen über die Gasspeicherumlage ausgeglichen werden. Sie fällt bis Ende März 2027 für jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas an und erhöht den Netto-Verbrauchspreis
» bis 30. Juni 2023 um 0,059 ct/kWh | » bis 31. Dezember 2023 um 0,145 ct/kWh |
» bis 30. Juni 2024 um 0,186 ct/kWh |
» seit 1. Juli 2024 um 0,250 ct/kWh |
» ab 1. Januar 2025 um 0,299 ct/kWh |
Informationen und Kontakte für sozial schwierige Situationen
Sollten Sie finanzielle Sorgen und Ängste haben, die (Energie)-Kosten nicht mehr tragen zu können, besteht ggf. die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena oder über den Fachdienst Soziales der Stadt Jena zu beziehen.
Heizkosten
sparen
Ob Mieter oder Eigentümer - jeder kann mit ein paar einfachen Maßnahmen seinen Wärmeverbrauch reduzieren und Heizkosten sparen.
Marktsituation Strom
Aktuelles zur Versorgungssicherheit und Informationen zur Marktlage haben wir Ihnen auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.