Antrag Tierhaltung

Ohne Genehmigung dürfen Kleintiere wie z. B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster o. ä. gehalten werden. Dabei darf die Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere nicht zu einer Belästigung von Nachbarn oder zu einer Beeinträchtigung der Mietsache führen.

Jede andere Form der Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, muss durch den Vermieter genehmigt werden. Das Halten von gefährlichen Tieren ist untersagt.

 

Mieterdaten

Ich plane / wir planen die Anschaffung folgenden Tieres / folgender Tiere und beantrage(n) eine Genehmigung für die Haltung in o. g. Wohnung:

 

Der Hund darf erst nach Erteilung der Genehmigung angeschafft werden. Nach Anschaffung des Hundes müssen folgende Unterlagen binnen 4 Wochen im für Sie zuständigen Service-Center abgegeben oder an Ihren Mieterbetreuer zugesendet werden:

  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Anmeldung des Hundes bei der Stadt Jena (Nachweis durch Bescheinigung)

Hinweis: Werden die Nachweise nicht eingereicht, ist die Genehmigung nicht wirksam.

 

 

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme über dieses Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihr Anliegen beantworten zu können. Weitere Informationen, insbesondere zu Löschung und Aufbewahrungsfristen, Ihre Rechte als Betroffener sowie die Möglichkeit von Widerruf oder Widerspruch, können Sie unserer Information zur Verwendung Ihrer Daten und der Datenschutzrichtlinie unserer Homepage entnehmen.

 

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