Antrag Tierhaltung
Ohne Genehmigung dürfen Kleintiere wie z. B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster o. ä. gehalten werden. Dabei darf die Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere nicht zu einer Belästigung von Nachbarn oder zu einer Beeinträchtigung der Mietsache führen.
Jede andere Form der Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, muss durch den Vermieter genehmigt werden. Das Halten von gefährlichen Tieren ist untersagt.